Geschäftsbedingungen
Zuerst einmal muss ich gestehen, dass ich es nicht gerade toll finde, als DJ überhaupt so etwas wie Geschäftsbedingungen oder Verträge haben zu müssen. Habe ich doch seit 1995 viele Jahre als DJ komplett ohne Verträge oder ähnliches gearbeitet, bis vor kurzem ganz ohne größere Probleme.
Jedoch habe ich eingesehen, dass es nicht nur für mich als DJ, sondern auch für Sie als meine Kunden eine zusätzliche Sicherheit bedeutet, wenn gewisse Bedingungen und Sachverhalte einfach festgelegt und schriftlich festgehalten sind. Und natürlich auch, dass die eine oder andere Frage beantwortet wird, die Sie sich vielleicht noch gar nicht gestellt hatten. Schließlich stellen sich für jeden Veranstalter ähnliche Fragen, zumal ja auch nicht jeder regelmäßig einen DJ bucht.
Hier finden Sie nun die wichtigsten Bedingungen, innerhalb derer die musikalische Begleitung Ihrer Veranstaltung durch mich als DJ stattfindet. Ich habe mich bemüht, die Formulierungen nicht so steif und förmlich wie in anderen AGBen zu wählen, sondern etwas persönlicher und eher so, als wenn ich Fragen auch in einem persönlichen Gespräch beantworten würde. Mag sein, dass dadurch nicht jedes Detail auch rechtssicher ausformuliert ist, aber darum geht es mir auch gar nicht. Es geht mir vielmehr darum, dass Sie als Auftraggeber genau wissen, was Sie und ich erwarten dürfen und was nicht.
Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
- Musikauswahl
-
Um das Musikprogramm des Abends möglichst gut an den Musikgeschmack der Gäste anpassen zu können, benötige ich natürlich etwas Feedback. Das Beste Feedback sind natürlich tanzende Gäste – dann weiß ich, dass ich nicht komplett daneben liege.
Musikwünsche ...
... nehme ich natürlich gerne entgegen. Um diese etwas zu vereinfachen, verteile ich ‚Musikwunschzettel‘. So ist es jedem Gast ganz einfach möglich, einen Musikwunsch kurzfristig festzuhalten ohne gleich mitten im Gespräch zum DJ laufen zu müssen. Auch für mich haben die Wunschzettel große Vorteile. Es ist nämlich ziemlich schwierig sich 3 oder 4 Wünsche zu merken, wenn man gerade einen Titel sucht und zeitgleich einen anderen Titel laut über die Anlage hört.
Bitte beachten Sie jedoch, dass ich mir vorbehalte, auch mal den einen oder anderen gewünschten Titel nicht zu spielen. Das kann daran liegen, dass ich den Titel trotz des sehr umfangreichen Musikrepertoires einfach nicht habe oder dass nach meiner Einschätzung der Titel nicht zur Veranstaltung oder den anderen Gästen passt. Das gilt auch für von Gästen mitgebrachte Titel.
Grundsätzlich versuche ich, mir anhand der gewünschten Titel ein ‚Bild‘ der Gästezusammensetzung zu machen. Die Wunschzettel dienen mir dabei als grobe Richtschnur für die musikalische Gestaltung des Abends.
Einen Titel doppelt oder mehrfach zu spielen, versuche ich zwar zu vermeiden, ist auf Wunsch aber auch kein Problem – der Kunde ist schließlich König! Wenn Sie als Gastgeber mir sagen, das Lied XY hört der Sohn/die Tochter oder der Opa so gerne, dann stelle ich mich als Dienstleister natürlich nicht quer.
eigene Musik / Hochzeitstanz
Selbstverständlich können wir im Vorfeld der Veranstaltung bereits klären, welche Musik / Musikrichtung unbedingt dabei sein soll. So habe ich die Möglichkeit, mich und mein Repertoire dem Bedarf entsprechend anzupassen. Hierzu bitte ich Sie, mir eine entsprechende Liste am besten per Mail rechtzeitig, also ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung, zuzusenden. Wenn Sie hierzu Fragen haben oder einen Hochzeitstanz planen, sprechen Sie mich einfach an.
Mitbringen von Musik
Sie können auch gerne selbst Musik mitbringen. Idealerweise im MP3-Format auf einem USB-Stick. Die Musikdateien sollten möglichst hochwertig komprimiert sein, MP3-Dateien am besten mit einer Bitrate >192bps codiert oder verlustfrei als FLAC. Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mich einfach an.
Wenn Sie oder andere gebuchte Künstler ihre benötigten Musiktitel auf CD mitbringen, muss ich das wissen. Der CD-Player ist nicht (mehr) automatisch dabei.
Die Lizenzgebühren für die vor Ort durchgeführten Vervielfältigungen übernehme ich als DJ. Siehe hierzu auch den Abschnitt GEMA.
- Preise
-
Die Gage setzt sich aus folgenden Einzelposten zusammen:
- Technikpaket
- Stundensatz
- GEMA-Pauschale
- Anfahrtskosten
- Zusätzliches Equipment für Präsentationen und/oder TV via Video-Projektor
- Zusätzliches Mietequipment
- Die entsprechende Preisliste finden Sie auf www.Party-DJ.com/preise.
Technik
Es stehen 4 unterschiedliche „Technikpakete“ (S, M, L, XL) zur Verfügung. Welches Technikpaket zum Einsatz kommt, hängt von der Größe der Veranstaltung und somit vom technischen Aufwand ab. Ich entscheide auf Grund Ihrer Angaben aus dem Vorgespräch und meiner langjährigen Erfahrungen, welche Technik minimal notwendig ist. Jedes Paket enthält entsprechendes Ton- und Lichtequipment.
Abweichungen von der vereinbarten Technik sind bei unvorhergesehenen Ausfällen wie z.Bsp. Verlust/Defekt o.ä. einzelner Geräte möglich. In diesem Fall werden je nach Verfügbarkeit immer die jeweils nächstgrößeren Geräte eingesetzt.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf http://www.party-dj.com/technikpakete.
Stundensatz
Der Stundensatz wird grundsätzlich für den gesamten vereinbarten Zeitrahmen berechnet. Minimum sind 4 Stunden. Bitte beachten Sie, dass mindestens der vereinbarte Zeitraum berechnet wird, auch wenn die Veranstaltung evtl. früher beendet sein sollte. Als Beginn gilt die vereinbarte Spielbereitschaft (z. Bsp. ab 19 Uhr), als Ende der vereinbarte Zeitpunkt. Auf- und Abbauzeiten sind hier unberücksichtigt und bereits im Stundensatz enthalten. „Verlängerungsstunden“ sind möglich. Für die Verlängerung zählt jede angefangene halbe Stunde, d. h. jeweils ein halber Stundensatz.
GEMA-Pauschale
Siehe Abschnitt GEMA
Anfahrtskosten
Anfahrtskosten werden nach Kilometern berechnet, jeweils von meiner Büro- bzw. Depotadresse zum Veranstaltungsort und zurück. Sollte der Veranstaltungsort weiter entfernt sein, behalte ich mir vor, zusätzlich Kosten für eine Unterkunft zu berechnen. Denn Fahrzeiten von mehr als 1 Std. nach einer Veranstaltung sind (besonders nachts) etwas riskant.
Stellt der Veranstalter eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit im näheren Umfeld der Location zur Verfügung, entfallen die Kosten für eine Unterkunft.
Zusätzliches Mietequipment
Wird für Ihre Veranstaltung zusätzliches Equipment wie z. Bsp. Projektor (Beamer), Leinwand oder ein entsprechender Zuspieler benötigt, steht dieses für eine entsprechende Mietgebühr zur Verfügung.
Gerne erstelle ich Ihnen nach einem persönlichen Gespräch ein individuelles Angebot.
Wird bei größeren Veranstaltungen das Anmieten von zusätzlichem Ton- oder Lichtequipment notwendig, wird dies im entsprechenden Angebot mit separaten Positionen aufgeführt.
- Zahlungsweise
-
Üblicherweise wird die vereinbarte Gage im Voraus überwiesen oder am Abend der Veranstaltung in bar übergeben. Auf Wunsch kann auch die Zahlung per Paypal oder Überweisung nach Rechnungserhalt vereinbart werden. Dies ist im Vertrag/Auftrag schriftlich festzuhalten.
Zahlungen per EC- oder Kreditkarte sind grundsätzlich auch möglich, auf technischer Ebene aber nur mit funktionierender Mobilfunkverbindung oder WLAN vor Ort realisierbar. Die Umsetzung erfolgt mittels eines Kartenlesegerätes der Firma iZettle. So ist eine sichere Zahlung per EC- oder Kreditkarte (MASTER/VISA), ggf. auch kontaktlos möglich. Mehr Infos unter https://www.izettle.com.
Leider sind diese Zahlungsweisen mit den üblichen Zusatzgebühren verbunden (http://www.party-dj.com/preise).
Um das Musikprogramm des Abends möglichst gut an den Musikgeschmack der Gäste anpassen zu können, benötige ich natürlich etwas Feedback. Das Beste Feedback sind natürlich tanzende Gäste – dann weiß ich, dass ich nicht komplett daneben liege.
Musikwünsche ...
... nehme ich natürlich gerne entgegen. Um diese etwas zu vereinfachen, verteile ich ‚Musikwunschzettel‘. So ist es jedem Gast ganz einfach möglich, einen Musikwunsch kurzfristig festzuhalten ohne gleich mitten im Gespräch zum DJ laufen zu müssen. Auch für mich haben die Wunschzettel große Vorteile. Es ist nämlich ziemlich schwierig sich 3 oder 4 Wünsche zu merken, wenn man gerade einen Titel sucht und zeitgleich einen anderen Titel laut über die Anlage hört.
Bitte beachten Sie jedoch, dass ich mir vorbehalte, auch mal den einen oder anderen gewünschten Titel nicht zu spielen. Das kann daran liegen, dass ich den Titel trotz des sehr umfangreichen Musikrepertoires einfach nicht habe oder dass nach meiner Einschätzung der Titel nicht zur Veranstaltung oder den anderen Gästen passt. Das gilt auch für von Gästen mitgebrachte Titel.
Grundsätzlich versuche ich, mir anhand der gewünschten Titel ein ‚Bild‘ der Gästezusammensetzung zu machen. Die Wunschzettel dienen mir dabei als grobe Richtschnur für die musikalische Gestaltung des Abends.
Einen Titel doppelt oder mehrfach zu spielen, versuche ich zwar zu vermeiden, ist auf Wunsch aber auch kein Problem – der Kunde ist schließlich König! Wenn Sie als Gastgeber mir sagen, das Lied XY hört der Sohn/die Tochter oder der Opa so gerne, dann stelle ich mich als Dienstleister natürlich nicht quer.
eigene Musik / Hochzeitstanz
Selbstverständlich können wir im Vorfeld der Veranstaltung bereits klären, welche Musik / Musikrichtung unbedingt dabei sein soll. So habe ich die Möglichkeit, mich und mein Repertoire dem Bedarf entsprechend anzupassen. Hierzu bitte ich Sie, mir eine entsprechende Liste am besten per Mail rechtzeitig, also ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung, zuzusenden. Wenn Sie hierzu Fragen haben oder einen Hochzeitstanz planen, sprechen Sie mich einfach an.
Mitbringen von Musik
Sie können auch gerne selbst Musik mitbringen. Idealerweise im MP3-Format auf einem USB-Stick. Die Musikdateien sollten möglichst hochwertig komprimiert sein, MP3-Dateien am besten mit einer Bitrate >192bps codiert oder verlustfrei als FLAC. Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mich einfach an.
Wenn Sie oder andere gebuchte Künstler ihre benötigten Musiktitel auf CD mitbringen, muss ich das wissen. Der CD-Player ist nicht (mehr) automatisch dabei.
Die Lizenzgebühren für die vor Ort durchgeführten Vervielfältigungen übernehme ich als DJ. Siehe hierzu auch den Abschnitt GEMA.
Die Gage setzt sich aus folgenden Einzelposten zusammen:
- Technikpaket
- Stundensatz
- GEMA-Pauschale
- Anfahrtskosten
- Zusätzliches Equipment für Präsentationen und/oder TV via Video-Projektor
- Zusätzliches Mietequipment
- Die entsprechende Preisliste finden Sie auf www.Party-DJ.com/preise.
Technik
Es stehen 4 unterschiedliche „Technikpakete“ (S, M, L, XL) zur Verfügung. Welches Technikpaket zum Einsatz kommt, hängt von der Größe der Veranstaltung und somit vom technischen Aufwand ab. Ich entscheide auf Grund Ihrer Angaben aus dem Vorgespräch und meiner langjährigen Erfahrungen, welche Technik minimal notwendig ist. Jedes Paket enthält entsprechendes Ton- und Lichtequipment.
Abweichungen von der vereinbarten Technik sind bei unvorhergesehenen Ausfällen wie z.Bsp. Verlust/Defekt o.ä. einzelner Geräte möglich. In diesem Fall werden je nach Verfügbarkeit immer die jeweils nächstgrößeren Geräte eingesetzt.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf http://www.party-dj.com/technikpakete.
Stundensatz
Der Stundensatz wird grundsätzlich für den gesamten vereinbarten Zeitrahmen berechnet. Minimum sind 4 Stunden. Bitte beachten Sie, dass mindestens der vereinbarte Zeitraum berechnet wird, auch wenn die Veranstaltung evtl. früher beendet sein sollte. Als Beginn gilt die vereinbarte Spielbereitschaft (z. Bsp. ab 19 Uhr), als Ende der vereinbarte Zeitpunkt. Auf- und Abbauzeiten sind hier unberücksichtigt und bereits im Stundensatz enthalten. „Verlängerungsstunden“ sind möglich. Für die Verlängerung zählt jede angefangene halbe Stunde, d. h. jeweils ein halber Stundensatz.
GEMA-Pauschale
Siehe Abschnitt GEMA
Anfahrtskosten
Anfahrtskosten werden nach Kilometern berechnet, jeweils von meiner Büro- bzw. Depotadresse zum Veranstaltungsort und zurück. Sollte der Veranstaltungsort weiter entfernt sein, behalte ich mir vor, zusätzlich Kosten für eine Unterkunft zu berechnen. Denn Fahrzeiten von mehr als 1 Std. nach einer Veranstaltung sind (besonders nachts) etwas riskant.
Stellt der Veranstalter eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit im näheren Umfeld der Location zur Verfügung, entfallen die Kosten für eine Unterkunft.
Zusätzliches Mietequipment
Wird für Ihre Veranstaltung zusätzliches Equipment wie z. Bsp. Projektor (Beamer), Leinwand oder ein entsprechender Zuspieler benötigt, steht dieses für eine entsprechende Mietgebühr zur Verfügung.
Gerne erstelle ich Ihnen nach einem persönlichen Gespräch ein individuelles Angebot.
Wird bei größeren Veranstaltungen das Anmieten von zusätzlichem Ton- oder Lichtequipment notwendig, wird dies im entsprechenden Angebot mit separaten Positionen aufgeführt.
Üblicherweise wird die vereinbarte Gage im Voraus überwiesen oder am Abend der Veranstaltung in bar übergeben. Auf Wunsch kann auch die Zahlung per Paypal oder Überweisung nach Rechnungserhalt vereinbart werden. Dies ist im Vertrag/Auftrag schriftlich festzuhalten.
Zahlungen per EC- oder Kreditkarte sind grundsätzlich auch möglich, auf technischer Ebene aber nur mit funktionierender Mobilfunkverbindung oder WLAN vor Ort realisierbar. Die Umsetzung erfolgt mittels eines Kartenlesegerätes der Firma iZettle. So ist eine sichere Zahlung per EC- oder Kreditkarte (MASTER/VISA), ggf. auch kontaktlos möglich. Mehr Infos unter https://www.izettle.com.
Leider sind diese Zahlungsweisen mit den üblichen Zusatzgebühren verbunden (http://www.party-dj.com/preise).
Musikauswahl
Um das Musikprogramm des Abends möglichst gut an den Musikgeschmack der Gäste anpassen zu können, benötige ich natürlich etwas Feedback. Das Beste Feedback sind natürlich tanzende Gäste – dann weiß ich, dass ich nicht komplett daneben liege.
Musikwünsche ...
... nehme ich natürlich gerne entgegen. Um diese etwas zu vereinfachen, verteile ich ‚Musikwunschzettel‘. So ist es jedem Gast ganz einfach möglich, einen Musikwunsch kurzfristig festzuhalten ohne gleich mitten im Gespräch zum DJ laufen zu müssen. Auch für mich haben die Wunschzettel große Vorteile. Es ist nämlich ziemlich schwierig sich 3 oder 4 Wünsche zu merken, wenn man gerade einen Titel sucht und zeitgleich einen anderen Titel laut über die Anlage hört.
Bitte beachten Sie jedoch, dass ich mir vorbehalte, auch mal den einen oder anderen gewünschten Titel nicht zu spielen. Das kann daran liegen, dass ich den Titel trotz des sehr umfangreichen Musikrepertoires einfach nicht habe oder dass nach meiner Einschätzung der Titel nicht zur Veranstaltung oder den anderen Gästen passt. Das gilt auch für von Gästen mitgebrachte Titel.
Grundsätzlich versuche ich, mir anhand der gewünschten Titel ein ‚Bild‘ der Gästezusammensetzung zu machen. Die Wunschzettel dienen mir dabei als grobe Richtschnur für die musikalische Gestaltung des Abends.
Einen Titel doppelt oder mehrfach zu spielen, versuche ich zwar zu vermeiden, ist auf Wunsch aber auch kein Problem – der Kunde ist schließlich König! Wenn Sie als Gastgeber mir sagen, das Lied XY hört der Sohn/die Tochter oder der Opa so gerne, dann stelle ich mich als Dienstleister natürlich nicht quer.
eigene Musik / Hochzeitstanz
Selbstverständlich können wir im Vorfeld der Veranstaltung bereits klären, welche Musik / Musikrichtung unbedingt dabei sein soll. So habe ich die Möglichkeit, mich und mein Repertoire dem Bedarf entsprechend anzupassen. Hierzu bitte ich Sie, mir eine entsprechende Liste am besten per Mail rechtzeitig, also ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung, zuzusenden. Wenn Sie hierzu Fragen haben oder einen Hochzeitstanz planen, sprechen Sie mich einfach an.
Mitbringen von Musik
Sie können auch gerne selbst Musik mitbringen. Idealerweise im MP3-Format auf einem USB-Stick. Die Musikdateien sollten möglichst hochwertig komprimiert sein, MP3-Dateien am besten mit einer Bitrate >192bps codiert oder verlustfrei als FLAC. Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mich einfach an.
Wenn Sie oder andere gebuchte Künstler ihre benötigten Musiktitel auf CD mitbringen, muss ich das wissen. Der CD-Player ist nicht (mehr) automatisch dabei.
Die Lizenzgebühren für die vor Ort durchgeführten Vervielfältigungen übernehme ich als DJ. Siehe hierzu auch den Abschnitt GEMA.
Preise
Die Gage setzt sich aus folgenden Einzelposten zusammen:
- Technikpaket
- Stundensatz
- GEMA-Pauschale
- Anfahrtskosten
- Zusätzliches Equipment für Präsentationen und/oder TV via Video-Projektor
- Zusätzliches Mietequipment
GEMA-Pauschale
Siehe Abschnitt GEMA
Stundensatz
Der Stundensatz wird grundsätzlich für den gesamten vereinbarten Zeitrahmen berechnet. Minimum sind 4 Stunden. Bitte beachten Sie, dass mindestens der vereinbarte Zeitraum berechnet wird, auch wenn die Veranstaltung evtl. früher beendet sein sollte. Als Beginn gilt die vereinbarte Spielbereitschaft (z. Bsp. ab 19 Uhr), als Ende der vereinbarte Zeitpunkt. Auf- und Abbauzeiten sind hier unberücksichtigt und bereits im Stundensatz enthalten. „Verlängerungsstunden“ sind möglich. Für die Verlängerung zählt jede angefangene halbe Stunde, d. h. jeweils ein halber Stundensatz.
Anfahrtskosten
Anfahrtskosten werden nach Kilometern berechnet, jeweils von meiner Büro- bzw. Depotadresse zum Veranstaltungsort und zurück. Sollte der Veranstaltungsort weiter entfernt sein, behalte ich mir vor, zusätzlich Kosten für eine Unterkunft zu berechnen. Denn Fahrzeiten von mehr als 1 Std. nach einer Veranstaltung sind (besonders nachts) etwas riskant.
Stellt der Veranstalter eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit im näheren Umfeld der Location zur Verfügung, entfallen die Kosten für eine Unterkunft.
Technik
Es stehen 4 unterschiedliche „Technikpakete“ (S, M, L, XL) zur Verfügung. Welches Technikpaket zum Einsatz kommt, hängt von der Größe der Veranstaltung und somit vom technischen Aufwand ab. Ich entscheide auf Grund Ihrer Angaben aus dem Vorgespräch und meiner langjährigen Erfahrungen, welche Technik minimal notwendig ist. Jedes Paket enthält entsprechendes Ton- und Lichtequipment.
Abweichungen von der vereinbarten Technik sind bei unvorhergesehenen Ausfällen wie z.Bsp. Verlust/Defekt o.ä. einzelner Geräte möglich. In diesem Fall werden je nach Verfügbarkeit immer die jeweils nächstgrößeren Geräte eingesetzt.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf http://www.party-dj.com/technikpakete.
Aufbau und Spielbereitschaft
Innerhalb des Auftrages wird zwischen dem DJ und dem Auftraggeber eine Zeit vereinbart, zu der „Spielbereitschaft“ angesetzt wird. Für den Aufbau ist etwa 1,5 Stunden erforderlich, bei größerem Technikeinsatz entsprechend länger. Ich plane somit, entsprechend 1-2 h vor dem Veranstaltungsbeginn zum Aufbau vor Ort zu sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn sich die Aufbauzeit – gerade bei längeren Aufbauwegen oder Veranstaltungsräumen die nicht im Erdgeschoß liegen – evtl. etwas verlängern kann. Bitte teilen Sie mir frühestmöglich mit, wenn es am Veranstaltungsort im 1. oder 2. Obergeschoß z. Bsp. keinen Aufzug gibt.
Manchmal ist bei größerem Technikaufwand ein 2. Mann als Aufbauhilfe notwendig, welcher natürlich auch bezahlt werden will. Der Zusatzaufwand wird im Angebot/Auftrag entsprechend angegeben.
Bitte stellen Sie sicher, dass der Zugang zum Veranstaltungsraum entsprechend frühzeitig möglich ist. Verzögerungen beim Aufbau, die nicht in meiner Verantwortung liegen, berechtigen nicht zur Minderung der vereinbarten Gage.
Die Möglichkeit zur Nutzung des/der Mikrofon(e) für Durchsagen kann erst ab dem Zeitpunkt der vereinbarten Spielbereitschaft garantiert werden.
Zusätzliches Mietequipment
Wird für Ihre Veranstaltung zusätzliches Equipment wie z. Bsp. Projektor (Beamer), Leinwand oder ein entsprechender Zuspieler benötigt, steht dieses für eine entsprechende Mietgebühr zur Verfügung.
Gerne erstelle ich Ihnen nach einem persönlichen Gespräch ein individuelles Angebot.
Wird bei größeren Veranstaltungen das Anmieten von zusätzlichem Ton- oder Lichtequipment notwendig, wird dies im entsprechenden Angebot mit separaten Positionen aufgeführt.
Zahlungsweise
Üblicherweise wird die vereinbarte Gage im Voraus überwiesen oder am Abend der Veranstaltung in bar übergeben. Auf Wunsch kann auch die Zahlung per Paypal oder Überweisung nach Rechnungserhalt vereinbart werden. Dies ist im Vertrag/Auftrag schriftlich festzuhalten.
Zahlungen per EC- oder Kreditkarte sind grundsätzlich auch möglich, auf technischer Ebene aber nur mit funktionierender Mobilfunkverbindung oder WLAN vor Ort realisierbar. Die Umsetzung erfolgt mittels eines Kartenlesegerätes der Firma iZettle. So ist eine sichere Zahlung per EC- oder Kreditkarte (MASTER/VISA), ggf. auch kontaktlos möglich. Mehr Infos unter https://www.izettle.com.
Leider sind diese Zahlungsweisen mit den üblichen Zusatzgebühren verbunden (http://www.party-dj.com/preise).
Vertrag
Nach Ihrer Anfrage behandle ich den Termin als für Sie reserviert. Sie erhalten auf Wunsch ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung. Bekomme ich für den reservierten Termin weitere Anfragen, melde ich mich natürlich zuerst bei Ihnen, bevor ich einen anderen Auftrag annehme.
Zur verbindlichen Auftragserteilung senden Sie mir die Auftragsbestätigung oder das Angebot vorzugsweise mit dem handschriftlichen Vermerk „Auftrag erteilt“ und unterschrieben zurück. Aber auch E-Mails mit ähnlich lautendem Text und eindeutiger Willensbekundung betrachte ich als verbindliche Auftragserteilung.
Aufbau und Spielbereitschaft
Innerhalb des Auftrages wird zwischen dem DJ und dem Auftraggeber eine Zeit vereinbart, zu der „Spielbereitschaft“ angesetzt wird. Für den Aufbau ist etwa 1,5 Stunden erforderlich, bei größerem Technikeinsatz entsprechend länger. Ich plane somit, entsprechend 1-2 h vor dem Veranstaltungsbeginn zum Aufbau vor Ort zu sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn sich die Aufbauzeit – gerade bei längeren Aufbauwegen oder Veranstaltungsräumen die nicht im Erdgeschoß liegen – evtl. etwas verlängern kann. Bitte teilen Sie mir frühestmöglich mit, wenn es am Veranstaltungsort im 1. oder 2. Obergeschoß z. Bsp. keinen Aufzug gibt.
Manchmal ist bei größerem Technikaufwand ein 2. Mann als Aufbauhilfe notwendig, welcher natürlich auch bezahlt werden will. Der Zusatzaufwand wird im Angebot/Auftrag entsprechend angegeben.
Bitte stellen Sie sicher, dass der Zugang zum Veranstaltungsraum entsprechend frühzeitig möglich ist. Verzögerungen beim Aufbau, die nicht in meiner Verantwortung liegen, berechtigen nicht zur Minderung der vereinbarten Gage.
Die Möglichkeit zur Nutzung des/der Mikrofon(e) für Durchsagen kann erst ab dem Zeitpunkt der vereinbarten Spielbereitschaft garantiert werden.
Technik
Je nach Veranstaltungsgröße stehen verschiedene Technikpakete zur Verfügung. Die im Angebot/Auftrag beschriebenen Geräte verstehen sich jeweils als Minimalausstattung. Ein „Aufrüsten vor Ort“ ist nicht immer möglich, da nicht immer die gesamte Technik mitgeführt wird.
Bei technischen Ausfällen werde ich entsprechend vorhandene Ersatztechnik einsetzen oder nach Bedarf anmieten. Die Kosten dafür trage ich.
Eine Übersicht, welche Technik (Ton, Licht, Nebel, Präsentation, Foto, Video/TV) zur Verfügung steht, finden Sie unter http://www.party-dj.com/die-technik.html.
Standort des DJ
Falls in der Location regelmäßig DJs im Einsatz sind, weiß der Betreiber in der Regel Bescheid und hat auch eine entsprechende „DJ-Ecke“.
Bitte denken Sie daran, dass ich als DJ unmittelbar an der Tanzfläche mit direktem Blick auf die Gäste positioniert sein sollte (siehe „Feedback“ im Bereich Musikauswahl). Befinden sich die Tanzfläche und der DJ zum Beispiel in einem anderen Raum als die Gäste, fehlt in der Regel dieses notwendige Feedback völlig. Zusätzlich ist die Musik auf den Sitzplätzen dann viel zu schlecht zu hören.
Dies sollte im Sinne einer erfolgreichen Party nach Möglichkeit vermieden werden.
technische Anforderungen an die Location
Für den Betrieb der gesamten Ton- und Lichtanlage (Equipment Set S, M, L) wird eine gut abgesicherte Schutzkontaktsteckdose (230V/16A) benötigt. Ab Equipment Set XL zwei separat abgesicherte Steckdosen oder besser Kraftstrom (CEE, 380V/16A).
Sollte am Veranstaltungsort auch bei kleineren Veranstaltungen ausschließlich Kraftstrom (CEE, 380V/16A o. 32A) zur Verfügung stehen, bitte ich um entsprechende Info, damit der entsprechende Verteiler dann auch dabei ist.
Verpflegung des DJ
Getränke
Nichtalkoholische Getränke im normalen Umfang stehen dem DJ kostenfrei zur Verfügung. Mit ca. 1,5 … 2 l Cola oder Wasser muss wohl gerechnet werden.
Essen
Grundsätzlich gilt hier für mich als Dienstleister: ich bin zum Arbeiten da und nicht zum Essen. Daher gehe ich grundsätzlich nicht davon aus, dass ich mitessen darf. Trotzdem bin ich immer sehr dankbar, wenn ich vom Veranstalter eingeladen werde.
Rücktritt vom Vertrag
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich, sollten Sie vom Vertrag zurücktreten wollen, eine Stornogebühr berechnen muss. Einige unschöne Erlebnisse in der Vergangenheit zwingen mich leider zu dieser Maßnahme.
Die Stornogebühr ist abhängig von der Zeit, die noch bis zum vereinbarten Veranstaltungstermin verbleibt.
- bis 6 Wochen vor Veranstaltung wird keine Stornogebühr berechnet.
- ab 6 Wochen vor Veranstaltung 30 % des vereinbarten Preises.
- ab 3 Wochen vor Veranstaltung 50 % des vereinbarten Preises.
- ab 1 Woche vor bis zum Tag der Veranstaltung 100 % des vereinbarten Preises.
Sollte die Veranstaltung verschoben werden oder sollte eine andere Veranstaltung durch denselben Auftraggeber in Aussicht stehen, werden die Stornogebühr gesondert geregelt.
Sollte es notwendig sein, dass ich als DJ vom Vertrag zurücktreten muss, werde ich alle mir zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, einen adäquaten Ersatz-DJ zu organisieren. Ist dies nicht mehr möglich, zahle ich dem Veranstalter die entsprechende Stornogebühr als Entschädigung. Weitergehende Schadenersatzforderungen werden nicht übernommen.
Die Stornogebühren entfallen bei höherer Gewalt.
GEMA
Öffentliche Musikwiedergabe
Bitte beachten Sie, dass für öffentliche dargebotene Musik (Aufführungsrecht) GEMA-Gebühren anfallen können. Für diese Gebühren sind Sie bzw. der Veranstalter verantwortlich. Ob Ihre Veranstaltung als öffentlich oder nicht-öffentlich einzustufen ist, richtet sich nach Anzahl und Struktur der Gäste. Familiäre Feiern wie z. Bsp. Geburtstage oder Hochzeiten werden üblicherweise als nichtöffentlich eingestuft. Dorf- und Straßenfeste, Schul- oder Kitafeiern, Fastnachten und ähnliche Veranstaltungen müssen meiner Kenntnis nach als öffentliche Veranstaltungen kostenpflichtig gemeldet werden. Die zuständige GEMA-Bezirksverwaltung kann Ihnen hierzu genauere Auskünfte erteilen.
https://www.gema.de/online-services/online-kundencenter/
Wenn Sie möchten, übernehme ich im Vorfeld gern die Anmeldung Ihrer öffentlichen Veranstaltung bei der GEMA. Ich bin bereits Kunde der GEMA und berechne die anfallenden Kosten entsprechend weiter. Hierzu sind einige Informationen zur Veranstaltung nötig. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit mir auf. Nachträglich gemeldete Veranstaltungen sehen seitens der GEMA meist „Strafgebühren“ vor.
Vervielfältigungen zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe
Seit 01.04.2013 bin ich als DJ zusätzlich dazu verpflichtet, für alle kopierten Titel entsprechende Lizenzen für die öffentliche Wiedergabe zu erwerben (Vervielfältigungsrecht). Dies ist notwendig, wenn kopierte Datenträger oder Musikdateien bzw. digitalisierte CD’s o.ä. zum Einsatz kommen. Basis hierfür ist der Tarif VR-Ö der GEMA.
Der gesamte Musikbestand wurde selbstverständlich ordnungsgemäß lizensiert. Gern stelle ich bei Bedarf die entsprechenden Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung.
Meine GEMA-Kundennummer: 2001101993